Allgemeine Geschäftsbedingungen VB (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Video-Broadcast GmbH
 

1230 Wien, Romberggasse 3 


(in der Folge kurz  „VB“ genannt)


1 Grundlagen


1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die VB gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich –in dieser Reihenfolge- ausschließlich nach

- dem Inhalt des von VB angenommenen Auftrages bzw. des zwischen VB und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages,
 

- diesen AGB 
 


- den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich VB diesen ausdrücklich und unterworfen hat, auch in diesem Falle jedoch nur insoweit, als dieselben nicht in ausdrücklichem Widerspruch zum abgeschlossenen Vertrag oder diesen AGB stehen. Diese Geschäftsbedingungen der VB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte dies solange, als nicht neue AGB der VB vereinbart werden. Das Dienste-Angebot von VB richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für den Fall, dass der Kunde doch Konsument im Sinne des KSchG sein sollte, gelten jene Bestimmungen dieser AGB, die gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen nicht, an der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ändert dies nichts.

1.2 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs
Ein Vertragsverhältnis zwischen VB und dem Kunden kommt zu Stande, wenn VB nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet- Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Webspace oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche vertragliche Festlegung derselben erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach §3 oder §5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).

1.3 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von VB vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von VB (www.video-broadcast.at) abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird VB Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. VB wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. VB behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. VB wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit hinweisen.

1.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von VB nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. VB ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem geeigneten und ausreichend qualifizierten Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen, und schriftlichen Zustimmung von VB. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und halten diesbezüglich schad- und klaglos.

1.5 Keine Vollmacht der Mitarbeiter von VB
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von VB haben keine Vollmacht, für VB Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.


2 Leistungen aus diesem Vertrag



2.1 Leistungen von VB
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.

2.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch VB, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von VB zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich VB, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl. USt. pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von VB sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

2.3 Störungsbehebung 

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von VB zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt. 2.2. sinngemäß. Der Kunde hat VB bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und VB oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird VB bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde VB jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von VB beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen. VB übernimmt kei ne Gewähr für die Funktionsfähi gkeit der kundenseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc, soweit diese nicht durch WEGBES geliefert und installiert wurden.

2.5 Dienstequalität
VB trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den
Haftungsbestimmungendes Pkt. 6.


2.6 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch VB
Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Sofern dem Kunden von VB Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von VB, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an VB zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör dürfen während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von VB oder von deren Beauftragten vorgenommen werden.

 


3 Entgelte und Entgeltänderungen



3.1 Gültige Entgelte

Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kundenimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den " reinen" Internetzugang ( Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren(z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für dieNutzungvon Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch VB gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von VB; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Mit Absendung durch VB geht das Risiko auf den Kunden über, eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of Presence von VB beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.


3.2 Entgeltbestandteile

Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produktverschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.


3.3 Änderung der Entgelte

VB behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikations- leitungskosten) eine Änderung ( Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor. Bei Verbraucherndarf einerhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von VB abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

3.4 Nachverrechnung bei Fair-Use-Überschreitung
Der Kunde akzeptiert bei Fair-Use-Produkten von VB das in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Fair - Use Limit; dieses beträgt, sofern di e Leistungsbeschreibung keine abweichende Regelung enthält, 3 Gigabyte/Monat. Bei einer Überschreitung des Fair-Use Limits von mehr als 20 % in einem Monat behält sich VB eine Verrechnung nach dem jeweils Volumspreis pro Volumseinheit über dem Fair-Use Limit vor.

 

4 Zahlungen


4.1 Abrechnung

Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw. nicht anderes schriftlich vereinbart ist. 



4.2 Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nach hinein, verrechnet werden. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf das Einlangen bei VB an.
 


4.3 Zahlungsverzug, Verzugszinsen

VB ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, einschließlich der Kosten eines Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwaltes sowie Verzugszinsen in der Höhe von 1%p.m. zu verrechnen. 


4.4 Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Sollten sich nach einer Prüfung durch VB die Einwendungen des Kunden aus Sicht von VB als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von VB bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom- Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von VB, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. 


4.5 Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten
Wenn Sie eine Beschwerde haben, für die wir keine Lösung finden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der RTR wenden. Die Webseite der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.rtr.at/schlichtungsstelle.
Sie haben für einen Antrag bei der Schlichtungsstelle ein Jahr ab Beschwerdeerhebung Zeit. Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang mit einem Kommunikationsdienst stehen. Machen Sie Ihre Einwände bis spätestens drei Monate nach Rechnungszugang bei uns geltend. Nach Ablauf dieser Frist müssen wir nicht mehr auf Ihre Einwände antworten, an einem Schlichtungsverfahren wirken wir jedoch weiterhin mit.

4.6 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen bis zur Streitbeilegung bzw. dem Scheitern derselben hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig. 



4.7 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw. falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
 


4.8 Aufrechnung
Die Gegenverrechnung (Aufrechnung) mit offenen Forderungen gegenüber VB und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von VB nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausgeschlossen.
 


4.9 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. 


4.10 Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) für Telekommunikationsdienstleistungen enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift  , Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die (kostenpflichtige) Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

 

5 Gewährleistung


5.1 Gewährleistungsfrist 

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungs-rechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin VB den Mangel angezeigt hat.


5.2 Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von VB entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung wer den außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß §933b ABGB ist ausgeschlossen.

5.3 Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von VB bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil VB trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von VB angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. VB haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz vonTeilen, die einem natürlichenVerschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.


5.4 Mängelrüge
Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

 


6 Haftung von VB

Haftungsausschluss und Beschränkungen Verpflichtungen des Kunden

6.1 Haftungsausschluss
Die Haftung von VB für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: die Haftung von VB für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist betragsmäßig auf ein Jahresentgelt – im Falle von Einzelprojekten auf das dafür vereinbarte Entgelt – beschränkt. Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen VB ist die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

6.2 Haftungsausschluss von VB hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; unzustellbarkeit von E-mails
VB betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von VB oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-mails verhindert werden. VB über nimmt hier für keinerlei Haftung. VB behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesoders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von VB unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur - und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internet- und sonstigen Kommunikationsdienstleistungen kommen. VB haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. VB übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von VB nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Sicherstellung regelmäßiger Sicherungskopien der gespeicherten Daten obliegt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ausschließlich dem Kunden.

6.3 Haftungsausschluss von VB hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc.
Weiters haftet VB nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von VB oder über eine Information durch VB erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). VB übernimmt dafür keineHaftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen alleine zu Lasten des Kunden.

6.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen und Pflichten des Kunden
VB haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

6.4.1 Schutz des Internetzugangs
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten geheim zuhalten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen so wie sonstige Ansprüche, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von VB zu vertreten ist.

6.4.2 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur BeeinträchtigungDritter führt, bzw. für VB oder andereRechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct- Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für VB oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist VB zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB. Sperre einzelner Ports). VB wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. VB wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

6.4.3 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber VB die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, VB vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird VB in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von VB –nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

6.4.4 Pflichtdes Kundenzur Meldung von Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, VB von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um VB die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt VB für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beuftragten Fremdfirma), keineHaftung.

6.4.5 Haftung des Kunden für Dritte
Ermöglicht der Kunde Dritten–etwa seinen eigenen Kunden, Mitgliedern, Mitarbeitern, etc.– die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen von VB, so haftet er für deren Handlungen bzw. Unterlassungen wie für seine eigenen. Er hat alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit VB – einschließlich die aus diesen AGB resultierenden – soweit sie ihrer Natur nach nicht nur den Kunden selbst betreffen, in geeigneter Form auf diese Dritte zu überbinden und die Einhaltung in geeigneter Form zu kontrollieren.

6.5 Besondere Bestimmungen für Firewalls
Bei Firewalls, die von VB aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht VB prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. VB weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall- Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von VB aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. VB weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Softwareoder Konfiguration ohne Einverständnis von VB. Die Haftung von VB für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen.

6.6 Haftungsausschluss von VB bei Verletzungen des Kunden durch Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von VB für andere Kunden von VB gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet VB (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at, qualifiziert ist.

 

7 Vertragsdauer, Kündigung und Sperre


7.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis, sofern es nicht seiner Natur nach auf ein einmaliges, zeitlich beschränktes Ereignis ausgerichtet ist, automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.

7.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch VB. VB ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

7.3 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw. teilweise Sperre
Als wichtiger Grundfür dieVertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 6.4.2. VB kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. VB ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann VB bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. VB wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. VB wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch VB aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

7.4 Entgeltanspruch & Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von VB auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächstenmöglichen Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt . Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 50, - - vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von VB bleiben vorbehalten. Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von VB gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die VB zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.2. und 7.3. berechtigen würden.

7.5 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten
Der Kunde wird ausdrücklich dar auf verwiesen, dass bei Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, VB zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. VB ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche VB gegenüber ableiten.

 


8 Datenschutz


8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
VB und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unter liegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz vonVB ist, oder um einem Kundend en von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weiter gegeben werden.

8.2 Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend die verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mi t dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. SoweitVB gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird VB dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. VB wird aufgrund § 92 Abs3 Z3 und §97(1)TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- undTelefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97 Abs 2 TKG von VB spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.3 Verkehrsdaten
VB wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen  Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird VB diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird VB die Daten nicht löschen. Ansonsten wird VB Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

8.4 Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von VB nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird VB gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird VB die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen. 

8.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.6 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von VB, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten von VB verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von VB Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von VB sowie Geschäftspartnern von VB in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei VB. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. VB wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

 


9 Datensicherheit

VB wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet VB dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist betragsmäßig auf ein Jahresentgelt–im Falle von Einzelprojekten auf das dafür vereinbarte Entgelt–beschränkt.

 


10 Besondere Bestimmungen

für die Lieferung und Erstellung von Software

10.1 Leistungsumfang
Bei individuell von VB erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von bei den Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei VB, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 

10.2 Rechte an gelieferter Software
Bei der Lieferung von Software räumt VB, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde VB schad- und klaglos stellen. VB übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für eventuell entstehende Schäden durch dem Kunden für Implementierungen zur Verfügung gestellte Software. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von VB nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde VB von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos. 

10.3 Gewährleistung
VB übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht (es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden); dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewähr lei stung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel i n der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt5. 

10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln
Werden von VB gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

 


11 Besondere Bestimmungen

bei Domainregistrierung


11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen 
VB vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. VB fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die VB dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; VB verrechnet dem Kunden dies falls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eineVerwaltungsgebühr.

11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit VB aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

11.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von VB auf Wunsch zugesandt.

11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain
VB ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird VB diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

 

12 Besondere Bestimmungen

für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungender Telekom Austria AG (A1)

12.1 Vertragsverhältnis mit der Telekom Austria
Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw. bei SDSL: "Online-SDSL") mit Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen OnlineADSL der Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die AGB der Telekom Austria sind unter www.telekom.at abrufbar bzw. wer den auf Wunsch von VB zugesandt. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist VB Erklärungsempfänger für die Telekom Austria. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch VB an die Telekom Austria und durch die Telekom Austria an VB, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind.

12.2 Produkt-, Modem- oder Providerwechsel
Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in Rechnung gestellt. Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des Vertragsverhältnisses zur Telekom Austria nötig. Dafür ist an die Telekom Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.

12.3 Sperre seitens der Telekom Austria
Wird aufgrund einer von der Telekom Austria veranlassten Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist VB berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht VB von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt. Allenfalls darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von VB bleiben unberührt.

 


13 Besondere Bestimmungen

bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt wer den sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern VB dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen VB.

13.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente
Vom Kunden bei gestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; VB erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat VB von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zuhalten.

13.3 Keine Prüfungspflicht von VB
VB ist nicht verpflichtet, bei gestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

13.4 Rechteeinräumung durch VB
VB räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das von VB entwickelte Konzept und/oder Design und/oder Texte und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.

 


14 Sonstige Bestimmungen


14.1 Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.


14.2 Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.


14.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax oder durch E-Mail Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


14.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.


14.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift VB umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird VB diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.


14.6 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

   
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